Die einzige Konstante ist die Veränderung – insbesondere im Geschäftsumfeld. Wir listen hier 5 Punkte auf, die sich in naher Zukunft ändern werden. Es gibt noch viel mehr und wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.
- Das Mindestgehalt erhöht sich wie jedes Jahr im Januar. Der Plan liegt bei 8%, die genauen Zahlen sind jedoch noch nicht veröffentlicht.
- Die Pauschalsteuer der KMU (KIVA) sinkt im Jahr 2020 auf 12% nach der Verminderung der Sozialabgabensteuer im Juli 2019.
- Die Mehrwertsteuer für Hotelunterkünfte sinkt im Januar von 18% auf 5%.
- Die Auffüllung der jährlichen Körperschaftsteuervorauszahlungen bis zum 20. Dezember wird gestrichen. Leider gilt dies nicht für die Gewerbesteuer von Unternehmen über 100 Mio. HUF.
- Die Wertgrenze für die sofortige Online-Datenübertragung von Verkaufsrechnungen sinkt im Juli 2020 auf null: Alle Rechnungen werden an die Steuerbehörde übertragen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.